21. Oktober 2025
Die Mietpreisbremse ist durch die Intervention der Grünen Landtagsfraktion längst nicht vom Tisch. Die Fraktion hat sichergestellt, dass die betroffenen Oberbürgermeister*innen, Bürgermeister*innen und Gutachter*innen in einer Expertenanhörung explizit zu Wort kommen. Die von den Plänen betroffenen Kommunen können so darstellen, wie ernst die Lage vor Ort ist und ihre Vorschläge einbringen.
„Es ist wichtig, dass die Kommunen, für die die Mietpreisbremse nach Plänen des Bauministeriums nicht mehr gelten soll, ihre wichtigen Anliegen einbringen können. Die Ergebnisse der Anhörung müssen bei der Verabschiedung der neuen Mietpreisbremse berücksichtigt werden“, so die Grüne Landtagsabgeordnete Nese Erikli.
Ihre Fraktionskollegin, die Mannheimer Landtagsabgeordnete Elke Zimmer, ergänzt: „Es ist wichtig, dass die Mietpreisbremse dort seine Wirkung entfalten kann, wo sie dringend notwendig ist, nämlich da, wo Menschen unter hohen Mietbelastungen leiden. Dass das Gutachten jetzt in die Anhörung geht und damit öffentlich wird, ist von großer Bedeutung.“
Nach den bisherigen Plänen von Bauministerin Nicole Razavi (CDU) würde die Mietpreisbremse in Städten wie Mannheim, Konstanz oder Überlingen ab dem Jahr 2026 nicht mehr gelten.
Nese Erikli und Elke Zimmer stellen klar: „Die Mietpreisbremse ist ein wirksames Instrument. In Städten mit einer angespannten Wohnungslage wie Konstanz, Radolfzell oder Mannheim ist die Mietpreisbremse unverzichtbar. Sie darf nicht wegfallen, wo sie am meisten gebraucht wird. Bauministerin Razavi muss die Kommunen ernst nehmen. Sie wissen am besten, wie angespannt der Wohnungsmarkt vor Ort ist. Deshalb ist es wichtig, ihre Anliegen in der Anhörung zu berücksichtigen. Nun ist die Ministerin am Zug!“
Aus Sicht der Grünen Landtagsfraktion müssen schutzwürdige Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist, auch in Zukunft von der Mietpreisbremse erfasst sein. Zudem hat die Landtagsfraktion sichergestellt, dass die Mietpreisbremse mit ihrer Freigabe zur Anhörung rechtzeitig zum Jahreswechsel verlängert werden kann und im Land weiter gilt.
