Der Landtag hat in einer Sondersitzung beschlossen, dass die Landesregierung Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen aufnehmen darf. Zusätzlich stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage für Haushaltsrisiken bereit.
Insgesamt stehen also 6,2 Milliarden Euro bereit. Als erster Schritt hat der Landtag die Corona-Epidemie als Naturkatastrophe für Baden-Württemberg bewertet. Das gibt dem Land die Flexibilität von den Vorgaben der Schuldenbremse abzuweichen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise frühzeitig abzufedern. Mit dem im Soforthilfeprogramm enthaltenen Härtefallfonds können Selbstständige und kleine Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnell und unbürokratisch einen Direktzuschuss erhalten.
Außerdem wurden die Rahmenbedingungen für Bürgschaften zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen vereinfacht und gestärkt. Die Bürgschaftsquote wurde dazu von 50 Prozent auf 80 Prozent gesenkt (Bürgschaften der Bürgschaftsbank, L-Bank und Landesbürgschaften) und der Bürgschaftsrahmen des Landes wurde von 200 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro heraufgesetzt. Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen.
Maßnahmen der Landesregierung:
• Härtefallfonds: Über ein Sofortprogramm greifen wir insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden und Gastronomen mit Soforthilfen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, unter die Arme. Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen laut Vorlage einmalig bis zu 9.000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15.000 Euro, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30.000 Euro bekommen können. Das Corona-Soforthilfe-Programm des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Der Einsatz von verfügbarem liquidem Privatvermögen vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist nicht notwendig. Dies hat das Wirtschaftsministerium am Sonntag, auch rückwirkend für bereits eingereichte Anträge, auch auf Druck aus meiner Fraktion hin, klargestellt. Der entsprechende Passus ist bereits jetzt nicht mehr auf der Homepage mit den Informationen zum Antrag zu finden.
• Steuerliche Erleichterungen: Gemeinsam mit den Landesfinanzministerien hat das Bundesfinanzministerium steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Virus-Pandemie betroffen sind: Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Das gilt für die Einkommens-, Körperschafts- und die Umsatzsteuer. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.
• Beteiligungsfonds: Mit einem Beteiligungsfonds der L-Bank in Höhe von einer Milliarde Euro soll das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden, sodass diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen.
• Krisenberatungsprogramm: Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen umfassend begleitet und mit zusätzlichen Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe, zur Liquiditätsplanung und zu weiteren Hilfsmaßnahmen unterstützt werden.
Weitere Information zum Sofortprogramm und zur Beantragung der Soforthilfen:
• Informationen zu den Soforthilfen, Informationen zur Beantragung finden Sie hier.
• Corona-Hotline für Unternehmen: 0800/4020088. Kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr erreichbar. Per Mail: finanzierungen@wm.bwl.de