Kommunale Gremienarbeit in Ausnahmesituationen

Kommunale Gremienarbeit in Ausnahmesituationen

Anfang Mai haben wir im Landtag ein Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze auf den Weg gebracht, damit die Gremienarbeit in Zeiten der Corona-Krise einfacher wird.

Die Gesetzesänderung ermöglicht den Gemeinden und Landkreisen, in absoluten Ausnahmesituationen, wie aktuell der Corona-Pandemie, notwendige Sitzungen des Gemeinderats und des Kreistags, die andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnten, ohne persönliche Anwesenheit der Ratsmitglieder im Sitzungsraum in Form einer Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchzuführen.

Die gleichen Möglichkeiten in Bezug auf ihre Versammlungen erhalten auch Verwaltungsräte und der Kreditausschuss der Sparkassen. Zudem wurde auch eine Regelung in die Landkreisordnung aufgenommen, nach der der Kreistag über Gegenstände einfacher Art im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschließen kann.

Diese Form von Sitzungen ist auf Ausnahmefälle zu beschränken und kann nicht die herkömmliche Arbeit des Gemeinderats und des Kreistags in Form von Präsenzsitzungen ersetzen.

Mit den nun vorgenommenen Änderungen kann die kommunale Gremienarbeit während der Corona-Pandemie einfacher und sicherer gestaltet werden. Ich bin sehr froh, dass wir diese Änderungen beschließen konnten und bin gespannt auf die Umsetzung vor Ort.
Trotzdem steht für mich fest, dass Videokonferenzen keine Präsenzsitzung ersetzen können. Sobald es die Situation wieder zulässt und der Gesundheitsschutz anderweitig gewahrt werden kann, sollten Gremiensitzungen wieder vor Ort stattfinden.