Weitere Infos zu Corona-Hilfen für Kunst- und Kulturschaffende

Weitere Infos zu Corona-Hilfen für Kunst- und Kulturschaffende

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In meinem letzten Newsletter habe ich über die Corona-Hilfen für Kunst- und Kulturschaffende berichtet: https://nese-erikli.de/2020/04/03/corona-hilfe-ii-unterstuetzung-fuer-kunst-und-kulturschaffende/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Newsletter+2020-April&newsletter=Newsletter+2020-April
Diese Unterstützung wurde seitdem konkretisiert. Zudem gibt es auch noch weitere Hilfsangebote, über die ich in diesem Artikel gerne berichten möchte.

Das Land hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen und Landwirte erfolgreich in das bereits laufende Landesprogramm integriert. Baden-Württemberg ist bundesweit Vorreiter bei der Gestaltung der Soforthilfe für die Kulturschaffenden und die Kreativwirtschaft. So können Solo-Selbstständige, Künstler*innen und Kleinunternehmer*innen hierzulande weiterhin die Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat bei der Soforthilfe Corona geltend machen. Es gilt also nicht wie im Bundesprogramm der Verweis auf die Grundsicherung/Hartz IV. Damit unterstützen wir alle, die sich selbst etwas aufgebaut haben und unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben wesentlich prägen. Dafür hatten sich die Fraktion und auch der Ministerpräsident eingesetzt.

Am Mittwoch hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nun den „Masterplan Kultur | Kunst trotz Abstand“ veröffentlicht, der Künstler*innen in der Corona-Krise helfen soll. Der Masterplan beinhaltet Öffnungsperspektiven und finanzielle Unterstützung, mit der die Notlage der Betroffenen abgemildert wird. Insgesamt umfasst der Masterplan rund 45 Millionen Euro. Er wird vom Ministerium nicht als abgeschlossen betrachtet. Weitere Ergänzungen werden abhängig von den jeweiligen Situationen folgen.

Konkret umfasst der Masterplan folgende Punkte:

  • Zweiteiliges Corona-Notprogramm mit insgesamt 40 Millionen Euro für Kunst und Kultur: Nothilfefonds im Umfang von über 32 Millionen Euro für wirtschaftlich gefährdete Kunst- und Kultureinrichtungen sowie für Vereine der Breitenkultur. Impulsprogramm „Kunst trotz Anstand“ mit rund 7 Millionen Euro zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen, die unter den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden können. Gefördert werden sollen vor allem Künstlerhonorare.
  • Ab sofort übernimmt das Land den Eintritt für Kinder und Jugendliche für Dauerausstellungen der Landesmuseen für ein Jahr.
  • Kleine künstlerische Veranstaltungsformate sollen ab dem 1. Juni möglich werden, wenn die räumlichen Bedingungen es zulassen und Hygiene- und Abstandvorgaben für das Publikum und die Künstler*innen eingehalten werden können.
  • Der Probebetrieb für professionelle Theater, Orchester und Chöre darf unter strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen werden.
  • Unterstützung für Film, Medien und Kinos: Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg beteiligt sich mit einer halben Millionen Euro an dem nationalen Maßnahmenpaket der Bundes- und Länderförderer für Kosten bei Filmproduktionen und Verleihmaßnahmen, die wegen der Corona-Pandemie abgebrochen oder verschoben werden mussten.
  • Format „CooltourTalk: Fortsetzung des Kulturpolitik-Dialogs, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.

Weitere Infos zum Masterplan: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/unterstuetzung-kulturbetriebe-coronavirus/masterplan-kultur/

Weitere Infos für Kunst- und Kulturschaffende: