In meinem letzten Newsletter habe ich über die Corona-Hilfen für Kunst- und Kulturschaffende berichtet: https://nese-erikli.de/2020/04/03/corona-hilfe-ii-unterstuetzung-fuer-kunst-und-kulturschaffende/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Newsletter+2020-April&newsletter=Newsletter+2020-April
Diese Unterstützung wurde seitdem konkretisiert. Zudem gibt es auch noch weitere Hilfsangebote, über die ich in diesem Artikel gerne berichten möchte.
Das Land hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen und Landwirte erfolgreich in das bereits laufende Landesprogramm integriert. Baden-Württemberg ist bundesweit Vorreiter bei der Gestaltung der Soforthilfe für die Kulturschaffenden und die Kreativwirtschaft. So können Solo-Selbstständige, Künstler*innen und Kleinunternehmer*innen hierzulande weiterhin die Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat bei der Soforthilfe Corona geltend machen. Es gilt also nicht wie im Bundesprogramm der Verweis auf die Grundsicherung/Hartz IV. Damit unterstützen wir alle, die sich selbst etwas aufgebaut haben und unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben wesentlich prägen. Dafür hatten sich die Fraktion und auch der Ministerpräsident eingesetzt.
Am Mittwoch hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nun den „Masterplan Kultur | Kunst trotz Abstand“ veröffentlicht, der Künstler*innen in der Corona-Krise helfen soll. Der Masterplan beinhaltet Öffnungsperspektiven und finanzielle Unterstützung, mit der die Notlage der Betroffenen abgemildert wird. Insgesamt umfasst der Masterplan rund 45 Millionen Euro. Er wird vom Ministerium nicht als abgeschlossen betrachtet. Weitere Ergänzungen werden abhängig von den jeweiligen Situationen folgen.
Konkret umfasst der Masterplan folgende Punkte:
- Zweiteiliges Corona-Notprogramm mit insgesamt 40 Millionen Euro für Kunst und Kultur: Nothilfefonds im Umfang von über 32 Millionen Euro für wirtschaftlich gefährdete Kunst- und Kultureinrichtungen sowie für Vereine der Breitenkultur. Impulsprogramm „Kunst trotz Anstand“ mit rund 7 Millionen Euro zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen, die unter den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden können. Gefördert werden sollen vor allem Künstlerhonorare.
- Ab sofort übernimmt das Land den Eintritt für Kinder und Jugendliche für Dauerausstellungen der Landesmuseen für ein Jahr.
- Kleine künstlerische Veranstaltungsformate sollen ab dem 1. Juni möglich werden, wenn die räumlichen Bedingungen es zulassen und Hygiene- und Abstandvorgaben für das Publikum und die Künstler*innen eingehalten werden können.
- Der Probebetrieb für professionelle Theater, Orchester und Chöre darf unter strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen werden.
- Unterstützung für Film, Medien und Kinos: Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg beteiligt sich mit einer halben Millionen Euro an dem nationalen Maßnahmenpaket der Bundes- und Länderförderer für Kosten bei Filmproduktionen und Verleihmaßnahmen, die wegen der Corona-Pandemie abgebrochen oder verschoben werden mussten.
- Format „CooltourTalk: Fortsetzung des Kulturpolitik-Dialogs, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Weitere Infos zum Masterplan: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/unterstuetzung-kulturbetriebe-coronavirus/masterplan-kultur/
Weitere Infos für Kunst- und Kulturschaffende:
- Überblickseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) mit Ansprechpartnern:
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontakt/ansprechperson-coronavirus/ - Überblick des MWK zu Hilfen für Künstler*innen:
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/unterstuetzung-kulturbetriebe-coronavirus/ - Hinweise der Kommunen und Landkreise:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/informationen-der-kommunen-und-landkreise/ - Eine Zusammenfassung der Hilfsangebote der L-Bank bei Corona-bedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann auf der Seite der L-Bank abgerufen werden:
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert befristet bis Ende 2020 Beratungen für Corona-betroffene Freiberufler*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Mit externer professioneller Hilfe sollen Unternehmen spezifisches Know-how aufbauen und Maßnahmen entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besser bewältigen zu können: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
- Für Kunst- und Kulturschaffende, denen durch die Corona-Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Antragsteller arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Die Grundsicherung umfasst den Regelbedarf für den persönlichen Lebensunterhalt. Um den Zugang zur Grundsicherung zu vereinfachen, entfällt bei Neuanträgen bis zum 30.06.2020 für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches verwertbares Vermögen verfügbar ist. Selbstgenutztes Wohneigentum sowie Vermögen, das der Alterssicherung dient, sind hier in den meisten Fällen nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen eines Partners bzw. einer Partnerin zählt mit, wenn der Antragsteller mit dieser Person in einem Haushalt lebt. In diesem Zeitraum werden auch die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) in voller Höhe übernommen. Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder per Brief beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Weitere Infos hier: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung?pk_vid=9f3022799ed08ba315875339651931b6
- Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen. Es besteht die Möglichkeit, der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung zu melden, damit diese die Beiträge an die geänderten Verhältnisse anpassen kann. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können zudem individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Weitere Infos hier: https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html
- Die Bundesregierung hat eine Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht beschlossen. Damit können Anbieter von Musik-, Kultur-, Sport-, oder sonstigen Freizeitveranstaltungen Gutscheine für Eintrittskarten und Dauerkarten ausstellen, die vor dem 08.03.2020 erworben wurden und wenn die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann. Bisher waren die Veranstalter zu einer Erstattung der Eintrittspreise verpflichtet. Der Gutschein kann für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Wenn der Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst ist, muss der Veranstalter den Wert erstatten.
- Um die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, haben sich die Bund und Länder darauf geeinigt, dass Medienunternehmen zur kritischen Infrastruktur dazuzählen. Damit werden die im journalistischen Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen gezählt, sodass sie beispielsweise auf Notbetreuungsangebote für ihre Kinder zurückgreifen können.
- Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden, können Kulturinstitutionen und freischaffenden Kreativen Ausfallhonorare für Engagements zahlen, die wegen der Corona-Krise abgesagt wurden. Weitere Infos gibt es hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/bund-ermoeglicht-ausfallhonorare-in-der-corona-krise-gruetters-alle-moeglichkeiten-ausschoepfen–1749266
- Der Bund unterstützt einmalig Schutzmaßnahmen, die eine Wiedereröffnung vor allem kleinerer und mittlerer Kultureinrichtungen ermöglichen, die Corona-bedingt geschlossen wurden. Für die Maßnahmen sind bis zu 50.000 Euro pro Kultureinrichtung vorgesehen. Weitere Infos: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/programm-neustart-1749592
- Die Bundesregierung finanziert Soforthilfen für professionelle, freie Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland, um künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Weitere Infos: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/bund-startet-soforthilfeprogramm-fuer-freie-orchester-und-ensembles-gruetters-vielfalt-unserer-einzigartigen-musiklandschaft-sichern–1749236