Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Mietpreisbremse auch weiterhin auf Konstanz angewendet wird. Zudem wird die Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist verlängert.
Konstanz wird künftig wieder von den wichtigsten Instrumenten des Landes zum Schutz von Mieterinnen und Mietern profitieren: Das Kabinett hat am Dienstag beschlossen, die Mietpreisbremse, die abgesenkte Kappungsgrenze und die verlängerte Kündigungssperrfrist zunächst bis Ende 2029 fortzuführen. Gleichzeitig wird die Gebietskulisse angepasst: Konstanz wird neben Kehl und Mannheim neu aufgenommen. Die örtliche Landtagsabgeordnete Nese Erikli MdL hat sich in den politischen Verhandlungen nachdrücklich dafür eingesetzt, dass Konstanz berücksichtigt wird.
„Wohnen darf nicht zur Frage des Geldbeutels werden. Gerade in Konstanz ist der Druck auf dem Wohnungsmarkt seit Jahren hoch. Wenn nicht Konstanz, welche Stadt in Baden-Württemberg braucht dann die Mietpreisbremse? Für mich war deshalb klar: Konstanz gehört in diese Gebietskulisse. Dass das jetzt gelungen ist, ist eine gute Nachricht für viele Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt“, erklärt Erikli.
Die Anpassung der Gebietskulisse basiert auf einem neuen Gutachten vom August 2026. Dabei wird unter anderem die besondere Wohnraumnachfrage an Hochschulstandorten stärker berücksichtigt, da die tatsächliche Zahl der Wohnungssuchenden dort durch die bisherigen Haushaltsdaten nicht vollständig abgebildet wird.
„Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Mietpreisbremse rechtssicher zu verlängern und die Gebietskulisse so anzupassen, dass sie die Lebensrealität vor Ort besser abbildet. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass dabei auch die besondere Situation in Konstanz berücksichtigt wird. Für mich ist entscheidend, dass politische Entscheidungen aus Stuttgart hier bei uns, bei den Menschen vor Ort, ankommen“, so Erikli.
Mit der neuen Regelung werden Mieterinnen und Mieter an unterschiedlichen Stellen vor den Folgen eines angespannten Wohnungsmarktes geschützt. Insgesamt wächst die Gebietskulisse in Baden-Württemberg von bislang 130 auf 133 Städte und Gemeinden. Bei einer Neuvermietung begrenzt die Mietpreisbremse den zulässigen Mietpreis grundsätzlich auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei bestehenden Mietverhältnissen sorgt die abgesenkte Kappungsgrenze dafür, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen darf. Und auch bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird der Bestandsschutz verlängert: Die Kündigungssperrfrist beträgt in Baden-Württemberg weiterhin fünf Jahre.
„Eine Mietpreisbremse allein löst die Wohnungsprobleme nicht. Wir müssen gleichzeitig mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen schützen. Aber gerade in angespannten Wohnungsmärkten brauchen Menschen auch heute Sicherheit. Für Konstanz haben wir diesen Schutz jetzt gesichert. Dafür habe ich mich mit Nachdruck eingesetzt“, betont Erikli abschließend.
Die drei mieterschützenden Verordnungen sollen nahtlos an die bisher geltenden Regelungen anschließen und zunächst bis zum 31. Dezember 2029 gelten.
