Corona-Hilfen auf einen Blick

Corona-Hilfen auf einen Blick

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1. Ansprechpartner auf einen Blick

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2. Konkrete Unterstützung für betroffene Unternehmen in Baden-Württemberg

Branchenoffenes Soforthilfeprogramm „Soforthilfe Corona“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, das Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung: wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona

Förderprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ Für die Betriebe kann es schwierig sein, während der Kurzarbeit die Ausbildungsleistungen zu erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind. Mit der Förderung der Verbundausbildung sollen flexible Lösungen ermöglicht werden, damit die Kurzarbeit nicht zu Lasten der Ausbildungsqualität geht. Ausbildungsbetriebe, die allein eine vollständige Ausbildung nicht durchführen können und deshalb einen Ausbildungsverbund bilden, können durch Gewährung einer Prämie gefördert werden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen werden die Bedingungen für kurzarbeitende Betriebe erleichtert: Statt der sonst geforderten 20 Wochen im Partnerbetrieb kann eine Förderung erfolgen, wenn der Auszubildende während der Kurzarbeitsphase mindestens vier Wochen seiner Ausbildung in einem Partnerbetrieb absolviert. Der Betrieb erhält dann eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung: wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderpro-gramme/azubi-im-verbund-ausbildung-teilen/

Kurzarbeit

Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Bundesregierung und Gesetzgeber haben zwischenzeitlich Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort.

Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:

• Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.

• Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können bis zu 100 Prozent erstattet werden.

• Leiharbeitnehmer*innen können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

• Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden kann verzichtet werden. Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.

Wichtig: Unternehmen müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können Sie dieses beantragen.

Weitere Informationen, Vordrucke und Videoanleitungen: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Liquiditätshilfen

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe in Baden-Württemberg eine Reihe etablierter Förderinstrumente zur Verfügung.

Es gilt das sogenannte Hausbankenverfahren. Das bedeutet, dass Unternehmen den Förderantrag nicht beim Förderinstitut, sondern direkt bei der Hausbank stellen. Diese kennt das Unternehmen und ist so in der Lage den Antrag kurzfristig zu prüfen und an das Förderinstitut weiterzuleiten. Die Kreditentscheidung erfolgt bei der jeweiligen Hausbank.

Förderdarlehen der L-Bank

Liquiditätskredit
Unternehmen mit (in der Regel) bis zu 500 Mitarbeitern können mit dem Liquiditätskredit ihre vorübergehenden Liquiditätsengpässe zu günstigen Zinsen, mit einem flexiblen Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. Euro decken. Im Einzelfall sind auch höhere Beträge denkbar. Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit einer vorzeitigen kostenfreien Rückzahlung, sofern die Krisenbewältigung früher gelingt. Weitere Informationen: www.l-bank.de/liquiditaet

Gründungsfinanzierung / Wachstumsfinanzierung
Als Alternative zum Liquiditätskredit können auch die Betriebsmittelvarianten in der Gründungs- oder Wachstumsfinanzierung genutzt werden, allerdings mit standardisierter 5-jähriger Laufzeit und ohne die vorzeitige kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit. Weitere Informationen: www.l-bank.de/gf und www.l-bank.de/wf

Weiterbildungsfinanzierung 4.0
Sofern ein Unternehmen seine Mitarbeiter zur Vermeidung von Kurzarbeit zu Qualifizierungsmaßnahmen anmeldet oder zur Anpassung an neue Betriebs- oder Digitalisierungsprozesse Weiterbildungs-/Umschulungsmaßnahmen plant, können entsprechende Vorhaben zinsgünstig mit einem 3 – 5-jährigen Darlehen der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 in pauschaler Höhe (in der Regel 20.000 Euro pro zu qualifizierendem Beschäftigten) finanziert werden. Weitere Informationen: www.l-bank.de/wbf

Wichtig: Alle Förderkredite der L-Bank können mit Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank flankiert werden.

Für bestehende Förderkredite, deren Tilgungsbelastungen aufgrund der Corona-Krise vorübergehend nicht mehr leistbar sind, bietet die L-Bank eine bis zu 12-monatige Tilgungsaussetzung unter Anpassung der restlichen Tilgungsraten und unter Beibehaltung der vertraglichen Zinsvereinbarung sowie der Gesamtlaufzeit an. Anträge hierzu können ab sofort formlos an die L-Bank gerichtet werden.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L-Bank

Wenn eine Hausbank aufgrund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen Unternehmen einen Kredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, kann – je nach Bürgschaftshöhe – die Bürgschaftsbank oder L-Bank bis zu 80 Prozent des Risikos abnehmen.

• Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vergibt Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro.

• Die L-Bank ist zuständig für Bürgschaften über 2,5 Mio. bis 5 Mio. Euro. Neben dem standardisierten Kombi-Programm werden zusätzlich Individualbürgschaften angeboten.

• Die Landesbürgschaft – Bürgschaften über 5 Mio. Euro – wird durch die L-Bank abgewickelt.

Informationen: www.buergschaftsbank.de www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/burgschaftsprogramm.html

Steuerliche Fragen

Das Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder am 19. März 2020 Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen steuerliche Erleichterungen vorsehen.

Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen:

1. Gewährung von Stundungen ohne strenge Anforderungen, dabei in der Regel Verzicht auf Verzinsung.

2. Anpassungen von Vorauszahlungen unkompliziert und schnell.

3. Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Dezember 2020 sowie Erlass von Säumniszuschlägen.

Wer von den steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen Gebrauch machen möchte, sollte sich an das jeweils zuständige Finanzamt vor Ort wenden.

Weitere Informationen: www.bundesfinanzministerium.de; fm.baden-wuerttem-berg.de/de/ministerium/corona/faq

3. Hilfen für Sportvereine

In Not geratene Sportvereine werden durch Mittel des laufenden Solidarpakts Sport unterstützt. Außerdem haben der Bund und das Land Baden-Württemberg bereits Soforthilfen auf den Weg gebracht, von denen auch Breitensportvereine profitieren können, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Zum Beispiel kann das Kurzarbeitergeld wirkungsvoll dazu beitragen, voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter*innen in den Vereinen vor Entlassung und Arbeitslosigkeit zu schützen und die Personalkosten der Vereine zu senken. Ebenso wichtig sind die vom Bund und vom Land beschlossenen Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Freiberufler. Hierzu zählen auch selbstständige Trainer*innen sowie freiberufliche, für Vereine tätige Anbieter*innen von Fitness-, Gesundheits- und Rehabilitationskursen.

Weitere Infos: wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/; www.bw-soforthilfe.de;

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg