Die dritte Förderrunde des Programms „Kultur Sommer 2020“ beschert dem Wahlkreis Konstanz finanzielle Zuschüsse für drei weitere Kulturprojekte in Höhe von insgesamt 64.628 Euro. Der Kulturladen e.V. bekommt für den Kultur Sommer 2020 in Konstanz 48.500 Euro. 9.800 Euro gehen nach Öhningen an den Verein Höri Musiktage Bodensee e.V. für die diesjährigen Höri Musiktage. Auch das Europäische KulturForum Mainau e.V. wird unterstützt. Für das Projekt „Jazz unter Palmen – Special Kultur Summer 2020“ auf der Insel Mainau fließen 6.328 Euro aus Stuttgart.
Besonders für die Höri Musiktage hatte sich die Konstanzer Wahlkreisabgeordnete Nese Erikli (Grüne) in der Vergangenheit regelmäßig eingesetzt.
Zur dritten Förderrunde sagt Nese Erikli: „Dass nun weitere drei Kulturprojekte vom Land finanziell unterstützt werden, zeigt, welch hohen Stellenwert die grün-geführte Landesregierung Kunst und Kultur bei uns am See bemisst. Für die Förderung der Projekte in meinem Wahlkreis stand ich mit dem zuständigen Ministerium im Austausch. Kunst und Kultur sind wichtige Grundpfeiler für unsere Demokratie. Museen, Theater und Konzerthäuser sind nicht nur Kulturorte, sondern auch Treffpunkte, an denen Menschen zusammenkommen und sich austauschen können.“
In den ersten beiden Förderrunden hatte die Zeller Kultur für die Umsetzung der „Jazz Open und Mettnau Summer Nights“ 14.500 Euro vom Land bekommen. Der Musikverein Allmannsdorf wurde mit 10.000 Euro für das Projekt „BeethovenBoxBodensee“ bedacht.
In der jetzigen dritten Förderrunde wurden insgesamt 51 Projekte ausgewählt, sie werden nun mit einer Fördersumme von knapp 1 Million Euro unterstützt. In den beiden ersten Runden des „Kultur Sommer 2020“ wurden bereits 96 Projekte mit über 2 Millionen Euro unterstützt.
Zum Programm „Kultur Sommer 2020“:
„Kultur Sommer 2020“ ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur in Baden-Württemberg, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstler*innen aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter*innen und/oder Dirigent*innen zahlen.