Plenarrede zum grünen Antrag „Beteiligungsportal Baden-Württemberg“

Plenarrede zum grünen Antrag „Beteiligungsportal Baden-Württemberg“

Das Beteiligungsportal gibt den Menschen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Gesetzesentwürfe der Landesregierung zu kommentieren und Verbesserungen vorzuschlagen. Das zuständige Ministerium prüft die Vorschläge und verbessert gegebenenfalls daraufhin den Gesetzesentwurf.

Zu dem Beteiligungsportal habe ich am 15. Juli eine Plenarrede gehalten. Die Anfragen dazu hatte ich bereits vor mehr als zwei Jahren eingereicht. Jetzt kamen beide Themen endlich ins Plenum.

Die vollständige Rede kann in der Mediathek des Landtages (https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2020/20200715sitzung1241.html?t=6645#) angeschaut oder hier im Wortlaut mit den Kommentaren im Plenum nachgelesen werden:

Abg. Erikli GRÜNE:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

Gesetze gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern formulieren,
Änderungswünsche der Bevölkerung bewerten und aufnehmen,
den Menschen Möglichkeiten an die Hand geben, Gesetzesentwürfe abzulehnen oder selber Petitionen einzureichen.

All das ist bei uns in Baden-Württemberg möglich.
Denn: Wir leben hier die Politik des Gehört Werdens.

Ein gutes Beispiel, wie die Zusammenarbeit der Landesregierung mit den Bürgerinnen und Bürgern gelingen kann, ist das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes, kurz IEKK. Das IEKK liefert konkrete Strategien und Maßnahmen für die Energie- und Klimapolitik. Alle Landesministerien tragen mit eigenen Maßnahmen dazu bei, die gesetzten Ziele zu erreichen.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf dem Beteiligungsportal des Landes dieses Energie- und Klimaschutzkonzept kommentiert und Vorschläge für die Umsetzung gemacht.

Genau das ist der Zweck des Beteiligungsportals: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dort die aktuellen Gesetzesvorschläge diskutieren und kommentieren. Das zuständige Ministerium prüft die eingebrachten Ideen. Gute Impulse werden aufgegriffen und in den Gesetzesvorschlag eingebaut.

So auch beim Energie- und Klimaschutzkonzept. Etwa ein Viertel der Vorschläge aus dem Beteiligungsportal wurden aufgenommen. Zwei konkrete Beispiele darf ich hier nennen:

  • Der ÖPNV wurde in die Förderung für E-Mobilität aufgenommen. Im ursprünglichen Entwurf war das nicht vorgesehen. 
  • Gleiches gilt für die Kompensation von CO2-Emissionen, zum Beispiel durch die Renaturierung landwirtschaftlich genutzter Moore.

Eine gute Idee, die aus der Bevölkerung kam und von der Landesregierung gerne aufgenommen wurde.

               (Beifall)

Die Antwort der Landesregierung auf unseren Fraktionsantrag zum Thema Beteiligungsportal macht deutlich: Das Beteiligungsportal zahlt sich aus!

Nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer schätzen das Beteiligungsportal, sondern auch die Ministerien.
Der Informationsfluss in beide Richtungen ist eine Bereicherung für alle Beteiligten. Für die Ministerien zeichnet das Beteiligungsportal zudem ein gutes Stimmungsbild ab.
Zwar entsteht ein gewisser Aufwand, die Kommentierungen in die Gesetzesentwürfe einzuarbeiten.
Für alle Beteiligten ist aber dennoch klar: Die Verwaltung wird nicht überfordert. Der Nutzen ist wesentlich höher als der Aufwand.

Durch das Beteiligungsportal wird so also der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf das politische Handeln erhöht und der Prozess der Gesetzgebung wird so transparenter.

(Beifall)

Aus meiner Sicht ist das ein wirksames Gegengift für die weit verbreitete Ansicht, die da oben würden ja eh machen, was sie wollen. Wer sich beteiligen kann, fühlt sich ernstgenommen. Bürgerbeteiligung ist also das beste Mittel gegen Politikverdrossenheit.

(Beifall)

Und damit ist Baden-Württemberg Vorreiter: Vergleichbare Beteiligungsportale gibt es ansonsten nur in Sachsen und in Berlin.

Für Baden-Württemberg ist das Beteiligungsportal ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Bürgerbeteiligung. Onlinebeteiligung reicht aber allein nicht aus.
Trotz ihrer vielen Vorteile ist sie nämlich nicht barrierefrei.
Es braucht auch ein Mitspracherecht vor Ort in analoger, klassischer Form.

Sie kennen bereits die Methode des „Zufallsbürgers“. Hier nehmen zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger an einem Beteiligungsverfahren teil. Durch die Zufallsauswahl können mehr Frauen, mehr Jugendliche und auch mehr Menschen mit Migrationshintergrund gewonnen werden, die sonst oftmals unterrepräsentiert sind.
Entscheidungen werden also von einer Vielzahl und Vielfalt der Menschen getroffen.

Und wenn wir uns fragen: Wie wollen wir das Land stärken? Dann ist doch genau das die Antwort:
Wir wollen, dass sich die Menschen für das Gemeinwesen interessieren, Verantwortung übernehmen und sich mit allen ihren hervorragenden Fähigkeiten einbringen.

               (Vereinzelt Beifall)


Nur so kann eine moderne und zukunftsfähige Gesellschaft funktionieren und zusammenhalten.

Ich bin deshalb froh, dass das Land seit 2011 die Politik des „Gehört Werdens“ lebt und mit der Bürgerbeteiligung ganz konkret umsetzt. Ich danke der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung für ihren Einsatz in dieser Sache!
Diesen Weg gilt es jetzt weiterzugehen und zu vertiefen!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

               (Beifall)