05. Januar 2023
Nese Erikli MdL: „Tagesmütter und -väter leisten einen unschätzbaren Beitrag. Ohne ihren Einsatz wäre der Bedarf an Betreuungsangeboten nicht abzudecken“
Das Land Baden-Württemberg erhöht seinen Anteil für die Entlohnung von Tagespflegepersonen, die Kinder im Alter von drei Jahren oder älter betreuen. Ab dem 01. Januar 2023 beträgt dieser nicht mehr 50 Cent, sondern einen Euro pro betreutem Kind und Stunde. Dafür stellt das Land insgesamt 11,6 Millionen Euro im neuen Doppelhaushalt 2023/ 24 zur Verfügung.
„Die aktuelle Betreuungssituation durch Personalmangel und des gleichzeitig angestiegenen Betreuungsbedarfes ist eine große Herausforderung. Tagesmütter und -väter leisten einen unschätzbaren Beitrag in diesem System. Ohne ihren Einsatz wäre der Bedarf an Betreuungsangeboten nicht abzudecken“, äußert Nese Erikli, Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Konstanz-Radolfzell. „Als Land ist es unserer Aufgabe, sicherzustellen, dass das Einkommen der Tagesmütter und -väter angemessen und attraktiv ist. Mit den in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung stehenden Mitteln leisten wir hierfür einen ersten notwendigen Schritt zur Erhöhung der Entlohnung.“
Im Gegensatz zu Kindergärten oder Horte werden bei der Kindertagespflege die Kleinsten unserer Gesellschaft bei Tagesmüttern und -vätern zu Hause bzw. in angemieteten Räumen betreut. Auf diese Weise bietet die Kindertagespflege Kindern eine Betreuung im kleinen Kreis und entlasten Familien. Kindertagespflegepersonen bieten nicht nur eine individuelle, sondern auch flexible Betreuung. „Sie können somit gut auf die Wünsche und Bedürfnisse von Eltern eingehen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten“, meint Nese Erikli.
Hintergrund
Bisher betrug die sogenannte laufende Geldleistung für Tagespflegepersonen, die Kinder ab drei Jahren betreuen, mindestens 5,50 Euro pro Kind und Stunde. Zum Jahreswechsel erhöht diese sich auf 6,50 Euro. Von dieser Erhöhung übernimmt das Land 50 Cent. Die anderen 50 Cent übernehmen die lokalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.